Sachverstand aus einer Hand

amtliche Leistungen

Mobilität

Unsere mobile Arbeitsweise erlaubt es uns, direkt vor Ort in den Werkstätten Prüfungen durchzuführen. Fahrzeughalter müssen dafür nicht zusätzlich einen Termin und eine weitere Fahrt auf sich nehmen, sondern können in ihren Werkstätten des Vertrauens bleiben.


Hauptuntersuchungen

HU nach § 29 StVZO

Im Mittelpunkt der Hauptuntersuchung stehen Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse.

Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Im Normalfall ist diese alle zwei Jahre fällig.

Sinn und Zweck ist die Untersuchung von Fahrzeugen auf ihre Fahrtauglichkeit und damit auf die Verkehrssicherheit. Aber auch die Tatsache, dass eine regelmäßige Überprüfung positiv auf die Lebensdauer eines Fahrzeuges auswirkt, ist nicht außer Acht zu lassen.


Abgasuntersuchung AU/UMA

Im Rahmen der HU führen wir auch die vorgeschriebene Abgasuntersuchung und die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems durch.


Änderungsabnahmen

Abnahmen nach § 19 (3) StVZO

Manche Änderungen am Fahrzeug müssen laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eingetragen werden.

Veränderungen, die zur Gefährdung führen können, das Abgas- oder Geräuschverhalten verändern oder aber die Fahrzeugart verändern sind abnahmepflichtig. Dazu gehören beispielsweise Modifikationen an Rädern, Reifen, Fahrwerk oder auch bei Leistungsveränderung. Gültige Prüfzeugnisse nach § 19 (3) StVZO sind z. B. Teilegutachten, ABE oder die Europäische Betriebserlaubnis. Diese sind zur Abnahme erforderlich.


Oldtimereinstufungen

Für ein H-Kennzeichen muss der Besitzer eines Oldtimers ein Gutachten vorlegen, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung bestätigt.

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Im Rahmen des Gutachtens prüfen wir, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.